Wir laden alle Interessierten herzlich ein zur
Mitgliederversammlung von Partnerschaft Gesunde Welt – Klinikverbund Südwest e.V. am Freitag, 23.10.2020, um 18 Uhr (bis ca. 20 Uhr)
im Klösterle, Kapuzinerberg 11, Weil der Stadt.
Das Klösterle liegt ca. 5-10 Gehminuten entfernt von der Endhaltestelle der S-Bahnstation der S6. Parkplätze sind in der Umgebung vorhanden.
Leider ist in diesem Jahr wegen der Corona-Situation eine Sitzung in den Kliniken Sindelfingen nicht möglich. Damit wir unsere Versammlung unter Pandemiebedingungen durchführen können, bitten wir Sie, sich vorher per E-Mail an w.m.e.fischer@gmx.de oder telefonisch unter 07033-3 44 44 anzumelden. Wir werden dann eine entsprechende Bestuhlung im Saal vorbereiten. Wir benötigen bei der Anmeldung nach § 6 CoronaVO die folgenden Daten:
Vor- und Nachnamen der Teilnehmenden eines Haushalts
Adresse
Telefonnummer
Nach § 7 CoronaVO dürfen Personen, die in den letzten 14 Tagen vor der Versammlung Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten oder die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, nicht an der Versammlung teilnehmen. Außerdem können Personen, die sich in den 14 Tagen vor der Versammlung in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben und nach ihrer Rückkehr noch keinen Corona-Test mit negativem Ergebnis durchgeführt haben, nicht an der Versammlung teilnehmen.
Wir werden wie vorgeschrieben sehr gut lüften.
Wir hoffen, dass wir trotz dieser besonderen Umstände viele von Ihnen zur Mitgliederversammlungbegrüßen können und wünschen Ihnen noch einen schönen, gesunden Herbst!
Tagesordnung:
- Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
- Bildbericht des Vorstands (Jahresabschluss, Lagebericht, Höhepunkte 2019)
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstands
- Wahl einer/eines neuen Schriftführer*/in
Karl-Heinz Heilmann, unser Schriftführer und Vorstandsmitglied bei uns und Kassierer bei den Freunden Rubagas, mit denen wir sehr eng zusammenarbeiten, ist im August gestorben. Seine Frau Edwina, Stv. Vorsitzende bei den Freunden Rubagas und Gründungsmitglied in unserem Verein, ist bereit, sich zur Wahl zu stellen. Selbstverständlich können sich auch andere Interessierte melden.
6. Wahl der Beiratsmitglieder
Die Beiratsmitglieder Sabine Pühl und Marina Meger stellen sich wieder zur Wahl. Teresa Jakob kann dieses Amt aus persönlichen Gründen nicht weiter übernehmen. Der Vorstand schlägt vor, aufgrund des über Jahre sichtbaren geringen finanziellen Projektaufwands „Nigeria“ dieses Amt auch unbesetzt zu lassen.
7. Bericht über das Jahr 2020 von Januar bis September nachrichtlich
8. Wirtschaftsplan 2020 / Aussprache / Beschlussfassung
9. Beschlussfassung über zwei Alternativen zum weiteren Umgang mit
einer 2019 beschlossenen Satzungsänderung
a) Umsetzung der 2019 beschlossenen Satzungsänderung (Satzungstext neu siehe unten*)
Erläuterung: Vorgeschlagen war eine Satzungsänderung bezgl. Aufnahme einer Regelung zur Zahlung der jeweils gesetzlich möglichen Ehrenamtspauschale an besonders aktive Mitglieder. Nach Gesprächen mit dem Finanzamt konnte die Änderung nicht umgesetzt werden. Der Text muss zumindest modifiziert und die Änderung neu beschlossen werden. Begründung der Antragsteller war u.a., dass damit eine gewisse Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit und damit verbunden auch eine weitere Motivation verbunden ist. Außerdem hätten zumindest die aktuellen Antragsteller bisher mehr gespendet als die Ehrenamtspauschale ausmacht.
oder
b) Der Vorstand schlägt vor, auf die Satzungsänderung ganz zu verzichten
Begründung: Der Verein soll generell nicht mit der Zahlung von Ehrenamtspauschalen finanziell belastet werden, weil diese Gelder besser wie bisher in Projekte gesteckt werden. Der Verein argumentiert bisher damit, mit annähernd 0% Verwaltungskosten auszukommen und nahezu alle Beiträge und Spendengelder in Projekte zu stecken. Dies ist ein wichtiger Grund für viele, bei uns einzutreten. Den Respekt vor der hohen und weit überdurchschnittlichen Leistung können wir einzelnen Mitgliedern auch nicht mit einer Pauschale erweisen, die umgerechnet einem Stundenlohn in Höhe von ca. 2 Euro gleichkommt, andererseits den Verein aber mehrere Tausend Euro kostet. Das Argument, dass die Pauschale ja wieder gespendet werden kann, zieht lt. Finanzamt nicht, da niemand dazu verpflichtet werden kann. Zudem hat das Gespräch mit dem Finanzamt gezeigt, dass die Prüfung der Gemeinnützigkeit immer strenger ausfällt, wenn wir Ehrenamtspauschalen zahlen, weil nirgends ein konkretes Limit festgelegt ist, sondern ein unbestimmter Rechtsbegriff dies regelt. Endgültige Äußerungen dazu wollte das Finanzamt nicht machen. Das Risiko, diesen Rahmen zu überschreiten, ist für jedes persönlich haftende Vorstandsmitglied hoch.
10. Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Vorstand, eine Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu erstellen. Diese ist auf der Internetseite des Vereins zu veröffentlichen. Auf den Aufnahmeanträgen ist darauf hinzuweisen.
11. Beschlussfassung zu ev. eingegangenen Anträgen der Mitglieder (Anträge können laut Satzung bis spätestens 09.10.2020 per E-mail an den Vorstand gestellt werden)
12. Verschiedenes
13. Bild-Bericht von Wolfgang Fischer: „Wanderung in den Mondbergen Uganda/Kongo im Februar 2020“
Auch an dieser Stelle wollen wir uns wieder bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie uns oder besser unseren Projekten und den damit verbundenen Menschen – den Mitarbeitern, den Patient*innen, den Waisenkindern und vielen anderen – die Treue halten. 2020 gilt dies natürlich auch den spontanen Spender*innen für die Hilfe im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe in West-Uganda und auch allen unzähligen anderen Privat- und Firmenspendern. Ebenfalls bedanken wir uns bei den Institutionen, die uns mit Fördergeldern bedacht haben.
Am Ende wird zusammengezählt, und am Ende hat es 2019 für drei Fotovoltaikanlagen, einen Bus und viele, viele kleinere, aber genauso wichtige medizin-technische Geräte uvm. gereicht.
Und wir danken insbesondere den 16 Aktiven, die 2019 in unseren Projekten gearbeitet haben.
Wir freuen uns auf den gemeinsamen Abend mit Ihnen!
Der Vorstand
* Satzungstext neu
§ 2:
- Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Ausgenommen davon ist die volle Bezahlung der jeweils möglichen Ehrenamtspauschale an besonders aktive Mitglieder und Beiratsmitglieder auf Antrag, die im satzungsgemäßen Sinne durch Einsätze in einem Projekt des Vereins über mindestens fünf Wochen im Jahr auf eigene Kosten und eigenes Risiko tätig waren. Ein entsprechend mit dem Vorstandsvorsitzenden abgeschlossener Vertrag ist dafür die Grundlage. Schüler*innen, Student*innen und sonstige Auszubildende sind ausgenommen.
- Vorstandsmitgliedern kann die jeweils mögliche Ehrenamtspauschale auf Antrag bezahlt werden, wenn Sie nachweisen, dass sie mindestens 300 Stunden für den Verein gearbeitet haben. Der entsprechende Vertrag ist von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.